Bündnis 90/Die Grünen Antworten

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des LSVD

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1. Welches sind Ihre herausragenden politischen Ziele zur weiteren gesellschaftlichen und rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen mit Heterosexuellen?

Wir Grüne wollen einen Schleswig-Holsteinischen und einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Religionsgemeinschaften. Die schwul-lesbische Selbsthilfe-, Sozial- und Bürgerrechtsarbeit wollen wir konsequent fördern. Unser zentrales Anliegen ist hierbei die Stärkung der Antigewalt-, Antidiskriminierungs- und Beratungsarbeit. Einen entsprechenden Vorstoß haben wir mit unserem Landtagsantrag für einen Landesaktionsplan gegen Homophobie (Drucksache 17/ 502) unternommen, sind aber an der Blockadehaltung von CDU und FDP gescheitert. (LINK)

Auf Bundesebene muss im Gleichheitsartikel unserer Verfassung endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Die Rechte von Homosexuellen, Intersexuellen und Transgender sind eine Frage von Demokratie und Menschenrechten.

Auch deshalb kämpfen wir für die volle Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in allen Lebensbereichen und ein menschenwürdiges Transsexuellenrecht.

2. Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2009 den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, eingeführt. Eine rückwirkende Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Beabsichtigen Sie, in der kommenden Legislaturperiode den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen für den Zeitraum vom 2. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2009 nachzuzahlen?

Als eine der ersten parlamentarischen Initiativen in der laufenden Legislaturperiode haben wir Grüne die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen Aspekten des Schleswig-Holsteinischen Beamtenrechtes sowie bei den Kammern und Versorgungswerken gefordert. CDU und FDP haben diesen Vorschlag abgelehnt.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0000/drucksache-17-0020.pdf

Ja, wir werden uns für eine Nachzahlung ab dem 02.12.2003 einsetzen.

3. Welchen Stellenwert wird die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Ihrer Verwaltung haben?

4. Beabsichtigen Sie, eine klare Zuständigkeit in einem Ministerium festzulegen? Sollen die Stellen einer Referentin und eines Referenten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wieder eingeführt werden?

Gleichstellung und Antidiskriminierungsarbeit brauchen eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung. Sensibilisierung, Information und Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung und Vernetzung, Beratung und Begleitung, Fort- und Weiterbildung und  rechtliche Aspekte müssen langfristig und gezielt voran getrieben werden. Gleichstellung zu gewährleisten ist ein langfristiger Prozess. Wer diese wichtigen Themen bewegen will, braucht Ausdauer und Durchhaltevermögen  – auch personell. Wir halten es daher für richtig, dass ein Referat zuständig ist für die Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Transgender und Intersexuellen und werden hierfür kämpfen.

5. Welche Maßnahmen werden Sie in der nächsten Legislaturperiode für lesbische, schwule, transsexuelle oder intersexuelle Jugendliche ergreifen, die in der Schule gemobbt und ausgegrenzt werden?

Für Jugendliche und junge Erwachsene ist die Auseinandersetzung mit der sexuellen und geschlechtlichen Identität eine besonders sensible Lebensphase. Ausgrenzung, Diskriminierung und Mobbing führen zu gravierenden, teils gefährlichen Konsequenzen. Diese Situation ist in der Regel für keinen der Beteiligten ohne professionelle Unterstützung zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund muss ein vernetztes präventives und Akut-Angebot für SchülerInnen und LehrerInnen, aber auch MitarbiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit und im Sport einen Schwerpunkt der Gleichstellungsarbeit im Rahmen eines Landesaktionsplans gegen Homophobie bilden. Außerdem wollen wir Informationen für alle Lehrkräfte schon im Referendariat anbieten.

6. Wird Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat dafür einstehen, dass es ein vollwertiges Adoptionsrecht für verpartnerte Paare gibt?

7. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat für die völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht einsetzen?

8. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung in der kommenden Legislaturperiode im Bundesrat für eine Öffnung der Ehe einsetzen?

Wir fordern die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare, einschließlich des Adoptionsrechts. Es darf keine rechtlichen Unterschiede zwischen Paaren oder Familien geben, die bewusst und verbindlich Verantwortung für einander übernehmen wollen. Entscheidend ist das Bekenntnis zu Ehe und Familie und nicht die Frage des Geschlechtes. Das gilt auch im Steuerrecht. Ebenso muss die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung für Lebenspartnerinnen, Unverheiratete und Alleinstehende offen stehen. Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern, dürfen nicht benachteiligt werden. Aus Sicht der Grünen haben sie dieselben Rechte wie alle anderen Familien.