8. Öffnung der Ehe

Der LSVD fragte:

Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung in der kommenden Legislaturperiode im Bundesrat für eine Öffnung der Ehe einsetzen?

Antworten der Parteien:

CDU: Eine weitere, vollständige rechtliche Gleichstellung dieser Lebensgemeinschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie haben wir nicht vorgesehen.

SPD: Wie in Punkt 1 und 7 erwähnt, hat die SPD Schleswig-Holstein 2010 gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien den Beitritt Schleswig-Holsteins zu einer “Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts” in einem Landtagsantrag gefordert. Wir haben damit ein deutliches Zeichen für unseren Willen gesetzt, eine moderne, tolerante Gesellschaft zu gestalten! Diese Initiative ist leider am Veto der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP gescheitert. Wir hoffen, dass wir unter unserer Regierungsbeteiligung diese Forderung endlich in Deutschland umsetzen können. Es gibt heute keine Legitimation mehr für die beiden parallel laufenden Institute der Ehe und der Lebenspartnerschaft.

Bündnis90/Die Grünen: Wir fordern die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare, einschließlich des Adoptionsrechts. Es darf keine rechtlichen Unterschiede zwischen Paaren oder Familien geben, die bewusst und verbindlich Verantwortung für einander übernehmen wollen. Entscheidend ist das Bekenntnis zu Ehe und Familie und nicht die Frage des Geschlechtes. Das gilt auch im Steuerrecht. Ebenso muss die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung für Lebenspartnerinnen, Unverheiratete und Alleinstehende offen stehen. Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern, dürfen nicht benachteiligt werden. Aus Sicht der Grünen haben sie dieselben Rechte wie alle anderen Familien.

SSW: Der SSW hat sich wiederholt für die Öffnung der Ehe eingesetzt. Zuletzt in einem gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien im Landtag. Hier haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für den Antrag des Landes Berlin auf eine „Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts“ auszusprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise in seinem Urteil vom 7. Juli 2009 festgestellt, dass Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft bezogen auf die Hinterbliebenenversorgung vergleichbar sind. Beide Formen des Zusammenlebens sind auf Dauer angelegt und begründen gegenseitige Fürsorge- und Einstandspflichten. Da sich beide Lebensformen lediglich durch die sexuelle Orientierung der in ihnen lebenden Menschen unterscheiden, gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Ehe aber trotzdem verwehrt bleibt, stellt sich die Frage nach dem sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung. Da eine vollkommene Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nur über eine Öffnung der Ehe zu erreichen ist, wird sich der SSW auch zukünftig hierfür einsetzen.

Linke: Antwort liegt noch nicht vor

 

 

FDP: Neben Ehe und Familie haben sich vielfältige neue, auch gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften gebildet, in denen Menschen mit und ohne Kinder nach eigenen Vorstellungen und individuellen Wünschen zusammenleben. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach seinen eigenen Vorstellungen leben zu können – ohne diskriminiert zu werden. Der Staat darf nicht Zensor privater Lebensentwürfe sein. Die FDP achtet alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Dies schätzen wir als Wertegewinn, von dem die gesamte Gesellschaft profitiert. Wir respektieren die individuellen Lebensentscheidungen, setzen uns für die vollständige rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ein.

Piraten: Zunächst wollen wir erst einmal in den Landtag gewählt werden und machen uns noch keine Gedanken über eine mögliche Regierungsbeteiligung. Aber zu Ihrer Frage: Ja.

“Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich  freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des  Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

  •  Die Piraten setzen sich ein für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft.
  •  Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbeitet und verwirklicht werden.
  •  Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das  französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und  vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die  Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.”

(Aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei, Punkt 12.3,  siehe oben)