Archiv der Kategorie: Recht

Reden zum § 175 – Landtagsdebatte in Kiel

Heute (11. 12.2014) diskutierte der Schleswig-Holsteinische Landtag über die Rehabilitierung von Menschen, die nach dem § 175 StGB verurteilt wurden. Sie beschlossen einen Antrag der Koalitionspartner SPD, GRÜNEN und SSW. Der LSVD dokumentiert Auszüge aus den Reden der Politikerinnen und Politiker im Schleswig-Holsteinischen Landtag:

Simone Lange, SPD: Menschenrechte verwirklichen, verfolgte Homosexuelle rehabilitieren:

“Die Verwirklichung der Menschenrechte darf nicht vom Datum abhängig sein. Menschenrechte gelten jetzt, gelten in Zukunft und galten in der Vergangenheit. Auch hier gilt der Satz: Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es rechtsförmig daherkam. Den Homosexuellen wurde mit dem Paragrafen 175 Strafgesetzbuch Unrecht getan und dafür bitten wir erneut um Entschuldigung und fordern die Bundesregierung auf, alle Verurteilten endlich zu rehabilitieren!”

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Landtagsdebatte zum § 175 – LSVD fordert Rehabilitierung

Heute (11.12.2014) debattiert der Schleswig-Holsteinische Landtag über die Rehabilitierung der homosexuellen Männer, die nach dem früheren § 175 StGB verurteilt wurden.

Schon früher hat der Landtag einvernehmlich in Fragen der Gleichstellung von Homosexuellen und Heterosexuellen entschieden. Das zeichnet sich auch in diesem Fall ab.  Sowohl die Koalitionsfraktionen SPD, GRÜNE und SSW als auch die CDU haben Anträge eingebracht, in denen sie sich für die Rehabilitierung von Männern aussprechen, die nach dem § 175 verurteilt wurden.

Dazu Hans-Jürgen Wolter, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands Schleswig-Holstein e.V. (LSVD):
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Landtag: 175er Opfer rehabilitieren

In Schleswig-Holstein fordern die Koalitionspartner SPD, GRÜNE und SSW im Landtag die Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen. Ein entsprechender Antrag wurde in den Landtag eingebracht und wird in der November-Sitzung (12. bis 14. November) diskutiert. Die Zustimmung des Parlaments gilt als sicher.

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Protestaktion am Bundeskanzleramt: Gemeinsames Adoptionsrecht jetzt!

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft zur Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt auf. Anlass ist die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption. Der Bundestag debattiert und beschließt darüber am 22. Mai abends.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft zur Protestaktion gegen die Fortschreibung der Diskriminierung im Adoptionsrecht auf. Der von der großen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften ist halbherzig und vollkommen unzureichend. Gleichgeschlechtliche Paare werden weiterhin vom vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrecht ausgeschlossen.

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Steuersplitting: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

LSVD - Lesben- und Schwulenverband in DeutschlandUnd sie öffnet sich noch!

Karlsruhe fordert nächsten Schritt zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) zum Steuersplitting für gleichgeschlechtliche Paare erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vollständigen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht. Das Gericht hat wie erwartet entschieden und das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare geöffnet.

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Schleswig-Holstein für Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts

Schleswig-Holstein tritt dem Antrag von Rheinland-Pfalz und Hamburg zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bei. Die beiden Länder hatten eine Bundesratsinitiative gestartet, um über die Länderkammer gleiches Recht für alle durchzusetzen.

Justizministerin Anke Spoorendonk, SSW, sagte dazu heute (12. März 2013) nach der Entscheidung der Landesregierung:

„Es gibt keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt zudem konsequent den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Ehen Rechnung.“

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Länder wollen steuerrechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen

Gleichstellung bei der Einkommensteuer jetzt: LSVD SH und Manfred Bruns vom LSVD kommentieren den Bundesratsbeschluss vom 1. März 2013 

(01.03.2013) Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur einkommensteuerrechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe in den Bundestag einzubringen. Dazu erklären eine Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands Schleswig-Holstein und Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht mit der Ehe gleichgestellt werden. Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt, dass zu gleichen Pflichten für lesbische und schwule Paare auch gleiche Rechte gehören müssen. Der LSVD fordert den Bundestag dazu auf, diesen Gesetzentwurf anzunehmen und die steuerrechtliche Diskriminierung zu beenden.

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Landesregierung will Gleichstellung im Bund

13.2.2013, Presseerklärung Finanzministerin Heinold, Sozialministerin Alheit zur steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener LebenspartnerschaftenSteuerrechtliche Diskriminierung von schwulen und lesbischen Paaren soll endlich beendet werden: Die Kieler Landesregierung hat am 19.2.2013 beschlossen, einen neuen Anlauf zur Gleichstellung auf Bundesebene zu starten.

Finanzministerin Monika Heinold und Sozialministerin Kristin Alheit freuten sich, dass das Kabinett die Initiative gerade an jenem Tag beschließt, an dem auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Adoptionsrecht homosexueller Paare ein klares Zeichen gesetzt hat.

Sozialministerin Kristin Alheit: „Das Urteil ist ein erfreulicher und wichtiger Schritt für ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Paaren, unabhängig von deren sexueller Ausrichtung“.

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Bundesverfassungsgericht: Sukzessivadoption einfach erklärt

aktualisiert am 27.2.2013, mit herzlichem Dank an
Rechtsanwältin Dr. Rita Coenen für den Hinweis,
dass die neue Regelung ab sofort gilt!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (19. Februar 2013) verkündet:

“Der Ausschluss der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)”.

Die Ungleichbehandlung verletzt also das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig. Die Sukzessivadoption muss auch für Paare erlaubt sein, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, also für verpartnerte lesbische Paare oder verpartnerte schwule Paare.

Was ändert sich?

Wenn eine Partnerin Kinder adoptiert hat, darf ihre eingetragene Lebenspartnerin sie später auch adoptieren. Das gleiche gilt natürlich auch für verpartnerte Männerpaare. Der Fachbegriff dafür ist Sukzessivadoption, weil die Adoption nicht gleichzeitig, sondern nacheinander, schrittweise (“sukzessiv”) erfolgt. Bisher war die Sukzessivadoption für (lesbische und schwule) Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht erlaubt, sondern nur für (heterosexuelle) Ehepaare.

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