FDP Antworten

Antworten der FDP Schleswig-Holstein auf die Wahlprüfsteine des LSVD

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1. Welches sind Ihre herausragenden politischen Ziele zur weiteren gesellschaftlichen und rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen mit Heterosexuellen?

Die individuelle Freiheit und Selbstverantwortung ist die Basis unserer Gesellschaft. Dieses hohe Gut gilt es zu schützen und zu stärken. Liberale Gleichstellungspolitik respektiert Menschen in ihrer individuellen Eigenart, sie sieht die Vielfalt als Chance an und stellt sich gegen Diskriminierung jeder Art. Die FDP will den eingeschlagenen Kurs der Gleichstellung, wie sie bereits im Beamten- und Soldatenrecht sowie bei Erbschaft- und Grunderwerbsteuer erreicht worden ist, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene fortsetzen. Auch will die FDP den Bereich des transsexuellen Rechts weiterentwickeln und bürokratische Hürden für Namens- und formelle Geschlechtszugehörigkeitsänderungen senken.

2. Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2009 den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, eingeführt. Eine rückwirkende Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Beabsichtigen Sie, in der kommenden Legislaturperiode den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen für den Zeitraum vom 2. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2009 nachzuzahlen?

Das Lebenspartnerschaftsgesetz gilt seit 2001. Erst seit dem die FDP in die Regierung eingetreten ist, wurde die Gleichstellung im Bereich der Beamtenversorgung auf Landesebene umgesetzt. Aufgrund der katastrophalen Haushaltslage des Landes ist es jedoch nicht beabsichtigt eine rückwirkende Zahlung vorzunehmen.

3. Welchen Stellenwert wird die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Ihrer Verwaltung haben?

Die FDP ist die Rechtsstaatspartei. Eine Diskriminierung im öffentlichen Dienst aufgrund der sexuellen Orientierung lehnen wir kategorisch ab. Die sexuelle Orientierung darf kein Merkmal für die Einstellung in den Landesdienst sein. Der FDP ist jedoch nicht bekannt, dass Probleme in diesem Bereich vorliegen.

4. Beabsichtigen Sie, eine klare Zuständigkeit in einem Ministerium festzulegen? Sollen die Stellen einer Referentin und eines Referenten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wieder eingeführt werden?

Das Thema Gleichstellung ist durch die FDP im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration verankert worden. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund hieran etwas zu ändern. Auch an der bewährten Struktur mit dem Gleichstellungsreferat im Justizministerium wollen wir festhalten. Grundsätzlich bleibt das Thema Gleichstellung aber Querschnittsaufgabe und ist von der gesamten Landesverwaltung entsprechend zu berücksichtigen.

5. Welche Maßnahmen werden Sie in der nächsten Legislaturperiode für lesbische, schwule, transsexuelle oder intersexuelle Jugendliche ergreifen, die in der Schule gemobbt und ausgegrenzt werden?

Auf Initiative der FDP wurde die Magnus-Hirschfeld-Stiftung etabliert. Die Stiftung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Auftrag ist es, durch Bildung und Forschung der Diskriminierung sexueller Minderheiten entgegenzutreten. Der Bildungsschwerpunkt
2012 ist auf die Förderung von Aufklärungsprojekten in Schulen und Ausbildungsbetrieben gelegt.

Weiterhin spricht sich die FDP gegen jede Art von Mobbing an Schulen aus. Zur Verbesserung des Lernklimas an den Schulen wurde deshalb durch uns erstmals landesseitig die Schulsozialarbeit mit 2,5 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2011/12 gefördert. Trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung setzt die FDP hier einen klaren Schwerpunkt, wir wollen im kommenden Haushalt weitere drei Mio. Euro für die Schulsoziarbeit bereitstellen.

6. Wird Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat dafür einstehen, dass es ein vollwertiges Adoptionsrecht für verpartnerte Paare gibt?

Ziel der FDP ist die völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Wir setzen für ein vollwertiges Adoptionsrecht für verpartnerte Paare ein.

7. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat für die völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht einsetzen?

Die FDP setzt sich für eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in allen Bereichen ein, so auch im Steuerrecht. Es gibt keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung von Homosexuellen im Steuerrecht. Die Gleichstellung bei der Erbschafts- und der Grunderwerbssteuer wurde bereits durch die FDP umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht stützt unsere Position, dies auch im Bereich der Einkommenssteuer zu vollziehen. Die FDP setzt sich für eine schnelle Umsetzung des Urteils ein.

8. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung in der kommenden Legislaturperiode im Bundesrat für eine Öffnung der Ehe einsetzen?

Neben Ehe und Familie haben sich vielfältige neue, auch gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften gebildet, in denen Menschen mit und ohne Kinder nach eigenen Vorstellungen und individuellen Wünschen zusammenleben. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach seinen eigenen Vorstellungen leben zu können – ohne diskriminiert zu werden. Der Staat darf nicht Zensor privater Lebensentwürfe sein. Die FDP achtet alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Dies schätzen wir als Wertegewinn, von dem die gesamte Gesellschaft profitiert. Wir respektieren die individuellen Lebensentscheidungen, setzen uns für die vollständige rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ein.