SSW Antworten

Antworten des SSW auf die Wahlprüfsteine des LSVD

Antworten des SSW auf die LSVD-Fragen zur Landtagswahl (pdf-Download)

 

1. Welches sind Ihre herausragenden politischen Ziele zur weiteren gesellschaftlichen und rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen mit Heterosexuellen?

Das übergeordnete Ziel, Respekt für Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle einzufordern ist und bleibt aus Sicht des SSW enorm wichtig. Die Realität zeigt leider immer wieder, dass trotz der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht selbstverständlich von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Homosexuellen ausgegangen werden kann. Unser Ziel ist die umfassende gesellschaftliche aber auch rechtliche Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Trans- und Intersexuellen mit Heterosexuellen. Hierzu gehört die Öffnung der Ehe ebenso wie die steuerrechtliche Gleichstellung. Darüber hinaus ist es uns selbstverständlich ein wichtiges Anliegen, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzuwirken.

2. Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2009 den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, eingeführt. Eine rückwirkende Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Beabsichtigen Sie, in der kommenden Legislaturperiode den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen für den Zeitraum vom 2. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2009 nachzuzahlen?

Der SSW hat sich damals immer konsequent für den Schritt ausgesprochen, Beamtinnen und Beamten die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, den Familienzuschlag zu gewähren. Aus unserer Sicht war diese Regelung nicht nur längst überfällig sondern im Grunde auch absolut selbstverständlich. Natürlich ist demnach auch die Forderung nach einer Nachzahlung des Familienzuschlags für den Zeitraum vom 02.12.2003 – 30.06.2009 konsequent und legitim. Nur darf man dabei die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass die finanzielle Situation des Landes Schleswig-Holstein unverändert schwierig ist. Daher sehen wir es als unumgänglich an, dass jede Regelung, die mit Mehrausgaben verbunden ist, im Verhältnis zur Einnahmeentwicklung stehen muss. Sofern aber der geplante Pfad zum Abbau der Neuverschuldung eingehalten wird, weitere Mehreinnahmen generiert werden können und dadurch Spielräume erkennbar sind, wird sich der SSW für die Nachzahlung des Familienzuschlags einsetzen.

3. Welchen Stellenwert wird die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Ihrer Verwaltung haben?

Als Oppositionsfraktion ohne Regierungserfahrung hat sich uns diese Frage noch nicht konkret gestellt. Innerhalb unserer Partei werden selbstverständlich keinerlei Unterschiede aufgrund der sexuellen Orientierung der Mitglieder gemacht. Die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen wird damit beim SSW ganz selbstverständlich gelebt. Von diesem Prinzip würden wir natürlich auch in einer uns unterstellten Verwaltung nicht abweichen.

4. Beabsichtigen Sie, eine klare Zuständigkeit in einem Ministerium festzulegen? Sollen die Stellen einer Referentin und eines Referenten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wieder eingeführt werden?

Hier gilt im Grunde das gleiche, wie unter Frage 3 bereits ausgeführt. Sofern sich die Frage für uns stellt, halten wir an unserem Prinzip der Gleichstellung fest. Unsere Erfahrungswerte sagen uns jedoch deutlich, dass die Arbeit der Referentin und des Referenten für den Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensweisen äußerst sinnvoll und notwendig ist. Daher würden wir diese Stellen im gegebenen Fall selbstverständlich wieder einführen.

5. Welche Maßnahmen werden Sie in der nächsten Legislaturperiode für lesbische, schwule, transsexuelle oder intersexuelle Jugendliche ergreifen, die in der Schule gemobbt und ausgegrenzt werden?

Vom Grundsatz her sind die vielfältigen Formen der Homophobie, wie z.B. Diskriminierung, Beleidigung aber auch Mobbing und Körperverletzung nicht weniger als ein Angriff auf die Grundwerte unserer Gesellschaft. Der Einzelne wird hierdurch in seiner Freiheit und in seinem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingeschränkt. Das Erlernen von Vorurteilen und Stereotypen gegenüber Homosexuellen im Laufe der Kindheit und Jugend trägt maßgeblich zur Homophobie bei. Und nicht selten werden solche Tendenzen noch durch die Medien verstärkt. Es macht also durchaus Sinn, im Bereich der Schule anzusetzen, um damit lesbische, schwule, transsexuelle oder intersexuelle Menschen so früh wie irgend möglich gegen Mobbing und Ausgrenzung zu schützen. Hier muss so früh wie möglich umfassende Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Aus Sicht des SSW müssen aber neben dem Schwerpunkt im Bildungssystem auch Eckpunkte zur breiteren Förderung der Toleranz von Schwulen und Lesben verankert werden. Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, mit Kommunen, Verbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu kooperieren, um einen umfangreichen Aktionsplan gegen Homophobie zu entwickeln. Um das Ziel eines diskriminierungsfreien Umfelds für sexuelle Minderheiten zu erreichen, müssen die unterschiedlichen Aspekte eines solchen Aktionsplans in der Praxis begleitet, evaluiert und fortlaufend unterstützt werden. Nach unserer Auffassung kann nur auf diesem Weg ein effektiver Schutz von sexuellen Minderheiten gewährleistet werden.

6. Wird Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat dafür einstehen, dass es ein vollwertiges Adoptionsrecht für verpartnerte Paare gibt?

Als Partei, die sich Dänemark und Skandinavien insgesamt stark verbunden fühlt, orientiert sich der SSW nicht nur am skandinavischen Sozialstaatsmodell. Wir denken, dass man auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Gleichstellung sexueller Minderheiten, von unseren Nachbarn lernen kann. Unabhängig davon, ob der SSW an einer zukünftigen Regierung beteiligt ist oder nicht, halten wir die Einführung eines vollwertigen Adoptionsrechts für verpartnerte Paare für überfällig. Gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare müssen auch in Deutschland in der Frage der Adoption gleichstellt werden. Entsprechende Initiativen werden wir in jedem Fall unterstützen.

7. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat für die völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht einsetzen?

Hier gilt Ähnliches, wie bereits unter 6. ausgeführt. Zur umfassenden Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Trans- und Intersexuellen mit Heterosexuellen gehört für uns selbstverständlich auch die Gleichstellung im Steuerrecht. Unabhängig davon, ob aus der Opposition oder aus einer Regierungsverantwortung heraus, werden wir uns daher für eine solche Änderung einsetzen.

8. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung in der kommenden Legislaturperiode im Bundesrat für eine Öffnung der Ehe einsetzen?

Der SSW hat sich wiederholt für die Öffnung der Ehe eingesetzt. Zuletzt in einem gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien im Landtag. Hier haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für den Antrag des Landes Berlin auf eine „Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts“ auszusprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise in seinem Urteil vom 7. Juli 2009 festgestellt, dass Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft bezogen auf die Hinterbliebenenversorgung vergleichbar sind. Beide Formen des Zusammenlebens sind auf Dauer angelegt und begründen gegenseitige Fürsorge- und Einstandspflichten. Da sich beide Lebensformen lediglich durch die sexuelle Orientierung der in ihnen lebenden Menschen unterscheiden, gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Ehe aber trotzdem verwehrt bleibt, stellt sich die Frage nach dem sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung. Da eine vollkommene Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nur über eine Öffnung der Ehe zu erreichen ist, wird sich der SSW auch zukünftig hierfür einsetzen.