SPD Antworten

Antworten der SPD Schleswig-Holstein auf die Wahlprüfsteine des LSVD

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1. Welches sind Ihre herausragenden politischen Ziele zur weiteren gesellschaftlichen und rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen mit Heterosexuellen?

Die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sind für uns unabhängig von der sexuellen Orientierung und Identität grundlegende Voraussetzungen im modernen Staat des 21. Jahrhunderts. Jeder Mensch soll seinen individuellen Lebensentwurf verwirklichen können.

Die SPD Schleswig-Holstein hat sich mit einem Landtagsantrag 2010 für die Öffnung der Ehe eingesetzt. Leider wurde diese Initiative von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Wir werden aber nicht aufgeben und weiterhin die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fordern. Dadurch erhoffen wir uns auch eine umfassende rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe.

Zudem sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar deutlich verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft jedoch klarere Vorgaben. Die SPD setzt sich weiter dafür ein, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufgenommen wird.

2. Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2009 den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, eingeführt. Eine rückwirkende Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Beabsichtigen Sie, in der kommenden Legislaturperiode den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen für den Zeitraum vom 2. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2009 nachzuzahlen?

Die SPD hat sich sehr dafür eingesetzt, dass im Beamtenrecht, alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, übertragen werden, um diese langjährig bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen. Ob wir in der aktuellen Haushaltslage auch rückwirkend den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen zahlen können, muss geprüft werden.

3. Welchen Stellenwert wird die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Ihrer Verwaltung haben?

Es darf keine Ungleichbehandlungen und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität oder anderer Merkmale geben. Gleichstellung ist für uns selbstverständlich auch in der Verwaltung. Die SPD setzt sich für ein solidarisches und respektvolles Miteinander ein.

4. Beabsichtigen Sie, eine klare Zuständigkeit in einem Ministerium festzulegen? Sollen die Stellen einer Referentin und eines Referenten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wieder eingeführt werden?

Auf Verwaltungsebene haben wir in der Vergangenheit, unterstützt durch die Referentin und den Referenten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, dafür Sorge getragen, dass lesbisches und schwules Leben ganz normal in den Politikbereichen vorkam. Das war eine sehr sinnvolle Stelle. Inwieweit wir wieder die Stelle einer Referentin oder eines Referenten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen schaffen, ist noch im Diskussionsprozess. Zudem ist Gleichstellung jeder Art eine Querschnittsaufgabe und muss für alle Lebensbereiche umgesetzt werden. Daher sind unsere Überlegungen über Ressortzuschnitte nicht abgeschlossen und wir können noch keine Aussage dazu machen.

Die  SPD würde aber gern eine Landesstelle „für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ einrichten, welche die Schleswig- Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner über ihre Rechte aufklärt und sie dabei unterstützt, sich gegen Diskriminierungen zu wehren.

5. Welche Maßnahmen werden Sie in der nächsten Legislaturperiode für lesbische, schwule, transsexuelle oder intersexuelle Jugendliche ergreifen, die in der Schule gemobbt und ausgegrenzt werden?

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Berliner Aktionsplan gegen Homophobie beschlossen. Dies wäre auch für Schleswig-Holstein ein Weg, um gegen Homophobie bei Jugendlichen und in der Gesellschaft vorzugehen. So ein Aktionsplan muss gemeinsam mit den Kommunen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren mit Leben gefüllt werden. Denkbar im Bereich der Jugendlichen sind die Überarbeitung von Lehrplänen und Schulbüchern, mehr Aufklärungsarbeit in Schulen und Jugendzentren und vor allem im Sport. Bestehende Beratungsstrukturen müssen weiterentwickelt werden.

6. Wird Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat dafür einstehen, dass es ein vollwertiges Adoptionsrecht für verpartnerte Paare gibt?

Familie heute ist bunt. Neben die traditionelle Mutter-Vater-Kind-Familie ist eine Vielzahl verschiedener Lebensentwürfe getreten. Für uns Sozialdemokraten ist Familie dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Daher brauchen gleichgeschlechtliche Paare dieselben Adoptions- und Sorgerechte wie heterosexuelle Väter und Mütter. Dafür werden wir uns einsetzen.

7. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung im Bundesrat für die völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht einsetzen?

Die SPD hat sich im Bundestag wie im Bundesrat für die Öffnung der Ehe und damit die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe eingesetzt. Die Öffnung der Ehe hat die völlige Gleichstellung im Steuerrecht als Konsequenz. Dafür werden wir uns in Schleswig-Holstein weiter engagieren.

8. Wird sich Schleswig-Holstein unter Ihrer Regierung in der kommenden Legislaturperiode im Bundesrat für eine Öffnung der Ehe einsetzen?

Wie in Punkt 1 und 7 erwähnt, hat die SPD Schleswig-Holstein 2010 gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien den Beitritt Schleswig-Holsteins zu einer “Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts” in einem Landtagsantrag gefordert. Wir haben damit ein deutliches Zeichen für unseren Willen gesetzt, eine moderne, tolerante Gesellschaft zu gestalten! Diese Initiative ist leider am Veto der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP gescheitert. Wir hoffen, dass wir unter unserer Regierungsbeteiligung diese Forderung endlich in Deutschland umsetzen können. Es gibt heute keine Legitimation mehr für die beiden parallel laufenden Institute der Ehe und der Lebenspartnerschaft.