2. Beamtenrecht

Der LSVD fragte:

Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2009 den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, eingeführt. Eine rückwirkende Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Beabsichtigen Sie, in der kommenden Legislaturperiode den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen für den Zeitraum vom 2. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2009 nachzuzahlen?

Antworten der Parteien:

CDU: Die CDU-Fraktion hat der Gewährung eines Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft ab dem 1. Juli 2009 im Landtag, gemäß den zuvor im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgelegten Zielen zugestimmt. Ein Beschluss, der eine nachträgliche Zahlung auch für die vorangehenden Jahre vorsehen würde, ist durch uns jedoch nicht beabsichtigt und aus Gründen der Haushaltskonsolidierung auch nicht leistbar.

SPD: Die SPD hat sich sehr dafür eingesetzt, dass im Beamtenrecht, alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, übertragen werden, um diese langjährig bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen. Ob wir in der aktuellen Haushaltslage auch rückwirkend den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte und Beamtinnen zahlen können, muss geprüft werden.

Bündnis90/Die Grünen:

Als eine der ersten parlamentarischen Initiativen in der laufenden Legislaturperiode haben wir Grüne die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen Aspekten des Schleswig-Holsteinischen Beamtenrechtes sowie bei den Kammern und Versorgungswerken gefordert. CDU und FDP haben diesen Vorschlag abgelehnt.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0000/drucksache-17-0020.pdf

Ja, wir werden uns für eine Nachzahlung ab dem 02.12.2003 einsetzen.

SSW: Der SSW hat sich damals immer konsequent für den Schritt ausgesprochen, Beamtinnen und Beamten die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, den Familienzuschlag zu gewähren. Aus unserer Sicht war diese Regelung nicht nur längst überfällig sondern im Grunde auch absolut selbstverständlich. Natürlich ist demnach auch die Forderung nach einer Nachzahlung des Familienzuschlags für den Zeitraum vom 02.12.2003 – 30.06.2009 konsequent und legitim. Nur darf man dabei die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass die finanzielle Situation des Landes Schleswig-Holstein unverändert schwierig ist. Daher sehen wir es als unumgänglich an, dass jede Regelung, die mit Mehrausgaben verbunden ist, im Verhältnis zur Einnahmeentwicklung stehen muss. Sofern aber der geplante Pfad zum Abbau der Neuverschuldung eingehalten wird, weitere Mehreinnahmen generiert werden können und dadurch Spielräume erkennbar sind, wird sich der SSW für die Nachzahlung des Familienzuschlags einsetzen.

Linke: Antwort liegt noch nicht vor

 


FDP: Das Lebenspartnerschaftsgesetz gilt seit 2001. Erst seit dem die FDP in die Regierung eingetreten ist, wurde die Gleichstellung im Bereich der Beamtenversorgung auf Landesebene umgesetzt. Aufgrund der katastrophalen Haushaltslage des Landes ist es jedoch nicht beabsichtigt eine rückwirkende Zahlung vorzunehmen.

Piraten: Eine Nachzahlung wäre sicher ein klarer Hinweis, dass eine Regierung die Gleichstellung auch wirklich ernst meint. Auf der anderen Seite wäre zu prüfen, ob diese Gelder beispielsweise nicht sinnvoller in entsprechende Gleichstellungsprojekte fließen könnten. Zu diesem Punkt gibt es aber derzeit noch keine abschließende Meinung innerhalb der Piratenpartei. Hier sind wir – wie in allen Feldern unserer Poltik – offen für neue Ideen und umsetzbare Konzepte.