Antidiskriminierungsstelle: Anlaufstelle in Schleswig-Holstein

Lesben, Schwule und Trans* spielen eine Rolle im ersten Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein. Ob bei Veranstaltungen, Beratungen oder politischen Empfehlungen – wir kommen vor. Im Mai 2015 stellt die Antidiskriminierungsstelle ihren ersten Tätigkeitsbericht vor.  Der LSVD Schleswig-Holstein fasst die wichtigsten Punkte für LGBT zusammen.

Aktionsplan Echte Vielfalt

Beim Aktionsplan Echte Vielfalt war die Antidiskriminierungsstelle eng eingebunden: Mit einem Redebeitrag der (damals neuen) Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Samiah El Samadoni, bei der Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan Echte Vielfalt. Dort konnten wir Prof. Dr. Bernd Simon zum Thema „Von Homophobie zu gegenseitigem Respekt in der pluralistischen Gesellschaft“ gewinnen.

Das Bild von Lesben, Schwulen und Transidenten in den Medien stand im Zentrum der ersten Jahreskonferenz, des Aktionsplans Echte Vielfalt. Der Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein e.V. (LSVD) hatte in Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in den Kieler Landtag eingeladen.

An weiteren Veranstaltungen, z.B. an unserem Workshop für Medienleute „Alles nur schrill und sexy?! Wie lesbische und schwule Themen in den Medien vorkommen“ nahm die Antidiskriminierungsstelle aktiv teil.

Darüber hinaus stand sie – und steht sie – dem LSVD immer zur Seite, wenn es konkret um Fragen der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Trans* in Schleswig-Holstein geht. Diese parteiliche Unterstützung spiegelt sich im ersten Tätigkeitsbericht wider.

Beratung

„Menschen, die diskriminiert werden, erleiden auch eine emotionale Verletzung, die verarbeitet werden muss. Eine Beratung muss deshalb häufig auch mit sehr viel Zeit und Sensibilität erfolgen. Dies ist der Antidiskriminierungsstelle ein wichtiges Anliegen.“
(Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein)

Speziell zur Verteilung mit den Flyern zum Aktionsplan Echte Vielfalt wurde ein Informationsblatt entwickelt. Darin machen Antidiskriminierungsstelle und Bürgerbeauftragte deutlich, dass LGBT ein Thema für ihre Beratungsangebote sind. Dies spiegelt sich auch im Bericht nieder:

  • Versuchtes Mobbing einer lesbischen Erzieherin: Die Erzieherin konnte mit einer qualifizierten Beratung unterstützt werden. In der Sache selbst hatte die Vorgesetzte bereits für klare Verhältnisse gesorgt und das Mobbing unterbunden.
  • Zur Diskriminierung von Regenbogenfamilien wurde die Antidiskriminierungsstelle gegenüber einem städtischen Erlebnisschwimmbad aktiv. Dort werden für Familienkarten nach wie vor Vater-Mutter-Kind als Norm vorgegeben. Gleichgeschlechtliche Eltern werden zwar akzeptiert, müssen aber Nachweise erbringen, z.B. Ausweise. Diese stigmatisierende Praxis konnte nicht einvernehmlich beendet werden. Daher wurde der Bürgermeister der Gemeinde einbezogen. Bislang gibt es keine Verständigung.
  • Für eine binationale Lebenspartnerschaft weigerte sich ein Standesamt, eine pragmatische Regelung anzuwenden. Es ging um eine „Ledigkeitsbescheinigung“. Damit bestätigt das Land, aus dem der eine Lebenspartner stammt, dass kein Hindernis für die Lebenspartnerschaft vorliegt, also z.B. dass der Lebenspartner nicht verheiratet ist. Es gibt Länder, die Lebenspartnerschaften nicht anerkennen und solche Bescheinigungen nicht ausstellen. Daher besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch mit einem anderen geeigneten Dokument nachzuweisen, dass man unverheiratet ist. Hier gelang der Antidiskriminierungsstelle, die Standesbeamtin davon zu überzeugen, dass sie ein Ersatz-Dokument anerkennt.

Forderungen zur Gleichstellung

„gender gap“:

Für Stellenausschreibungen empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle – über die weibliche und männliche Sprachform hinaus – den „gender gap“, also den Unterstrich („Sachbearbeiter_in“). Er macht deutlich, dass mehr als zwei Geschlechter angesprochen sind und sich ausdrücklich auch transsexuelle und intersexuelle Menschen bewerben sollen.

Kirchenprivilegien abschaffen:

Die Sonderregelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes soll gestrichen werden. Nach wie vor dürfen die Kirchen diskriminieren. Das betrifft nicht nur Menschen mit anderen Religionen und Weltanschauungen, sondern es betrifft auch Lesben und Schwule. Im so genannten „verkündungsnahen Bereich“ (Pastorinnen / Pastoren, Pfarrer) beanstandet die Antidiskriminierungsstelle die Diskriminierung nicht, aber in anderen Bereichen. Wenn diese Sonderbehandlung abgeschafft würde, müssten Lesben und Schwule z.B., die z.B. in katholischen Einrichtungen arbeiten, nicht mehr fürchten, dass sie entlassen werden, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Zur Vorgeschichte

2012 hatte die Koalition aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SSW in ihrem Koalitionsvertrag eine Antidiskriminierungsstelle beschlossen. 2013 wurde sie eingerichtet.  Die Stelle ist eingerichtet bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten beim Schleswig-Holsteinischen Landtag. Sie ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle zwei Jahre den Landtag über ihre Tätigkeit zu informieren. Dieser erste Bericht wurde im Mai 2015 vorgelegt.

Gleich der erste Außentermin des neuen Referenten der Antidiskriminierungsstelle war unser Auftakttreffen für den Aktionsplan Echte Vielfalt im September 2013.

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