Gedenken an die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Der Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein e.V. (LSVD) nahm heute (23. Januar 2014) in Lübeck am Gedenken für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen teil. Der Lübecker CSD e.V. hatte zu der Gedenkveranstaltung eingeladen.

Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Lokale Berlins geschlossen. Die vollständige Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften wurden aufgelöst, verboten, zerschlagen und zerstört. Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein.

Während des Nationalsozialismus wurden rund 50.000 Männer wegen Homosexualität verurteilt. Viele von ihnen wurden in Vernichtungslagern ermordet.

Auch nach 1945 galt der § 175 StGB, nach dem männliche Homosexualität strafbar war, weiter. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland fordert seit langem die vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer.

Fotos: Danny Clausen-Holm