Landtagsdebatte zum § 175 – LSVD fordert Rehabilitierung

Heute (11.12.2014) debattiert der Schleswig-Holsteinische Landtag über die Rehabilitierung der homosexuellen Männer, die nach dem früheren § 175 StGB verurteilt wurden.

Schon früher hat der Landtag einvernehmlich in Fragen der Gleichstellung von Homosexuellen und Heterosexuellen entschieden. Das zeichnet sich auch in diesem Fall ab.  Sowohl die Koalitionsfraktionen SPD, GRÜNE und SSW als auch die CDU haben Anträge eingebracht, in denen sie sich für die Rehabilitierung von Männern aussprechen, die nach dem § 175 verurteilt wurden.

Dazu Hans-Jürgen Wolter, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands Schleswig-Holstein e.V. (LSVD):

Filmaufnahmen Schleswig-Holstein 18.00, 11. August 2014
Links: Hans-Jürgen Wolter, bei Filmaufnahmen für “Schleswig-Holstein 18.00”, 11. August 2014

“Der Paragraf 175 Strafgesetzbuch war ein großes Unrecht. Generationen schwuler Männer wurden diskriminiert, ausgegrenzt, kriminalisiert, ihrer Menschenwürde und manchmal auch ihrer Freiheit beraubt. Eine Rehabilitierung steht immer noch aus. So wirkt das Unrecht bis heute fort. Ich appelliere an den schleswig-holsteinischen Landtag, sich gemeinsam, mit einer Stimme, für die Rehabilitierung der Männer einzusetzen, die bis in die 1990er Jahre unter dem Unrechtsparagrafen § 175 verfolgt wurden.”

Hintergrund:
Der frühere § 175 Strafgesetzbuch steht für die Verfolgung schwuler Männer in Deutschland. Bis 1969 konnte Sexualität zwischen Männern mit Gefängnis bestraft werden. Auch gab es im § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) noch besondere Altersgrenzen für männliche Sexualität. Erst 1994 wurde der Paragraf abgeschafft. Seitdem ist Homosexualität genauso erlaubt wie Heterosexualität.
Der §175 steht auch für ein besonders dunkles Kapitel: Während des Nationalsozialismus (1933 bis 1945) wurden rund 50.000 Männer wegen Homosexualität verurteilt. Viele von ihnen wurden in Vernichtungslagern ermordet.
Seit 1994 gelten bei Homosexualität und Heterosexualität die gleichen Schutzaltersgrenzen. Bei jeder Form der Sexualität hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen Vorrang.

Seit Jahren käpft der Lesben- und Schwulenverband LSVD für die Rehabilitierung der Opfer des §175. Der Paragraf wurde zwar 1994 endlich abgeschafft, aber die Verurteilungen nach diesem Unrechtsparagrafen wurden nie aufgehoben, die verurteilten Männer nie rehabilitiert.

Weitere Informationen:

  • Informationen und Materialien zum § 175 StGB beim LSVD, www.lsvd.de

Anträge im Schleswig-Holsteinischen Landtag:

  • Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen, Antrag der Abgeordneten Simone Lange (SPD), Rasmus Andresen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Lars Harms (SSW) 25.09.2014, Landtags-Drucksache 18/2329 
  • Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen, Antrag der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU), 10.12.2014, Landtags-Drucksache 18/2560