Steuersplitting: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

LSVD - Lesben- und Schwulenverband in DeutschlandUnd sie öffnet sich noch!

Karlsruhe fordert nächsten Schritt zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) zum Steuersplitting für gleichgeschlechtliche Paare erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vollständigen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht. Das Gericht hat wie erwartet entschieden und das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare geöffnet.

Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht geben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Dieser Lehre verweigert sich die unionsgeführte Regierung bislang mit allen Mitteln. Trotz aller vorangegangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, sperren sich Angela Merkel und die Union mit ideologischer Sturheit seit Jahren gegen die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe.

Die Entscheidung des Gerichts liegt auf der Linie der vorangehenden Entscheidungen und sendet ein klares Signal: Die vollständige Gleichstellung ist geboten, deshalb wird sich das Gericht auch nicht gegen die Öffnung der Ehe stellen. Da es dafür mit Ausnahme der Union eine breite Mehrheit im Bundestag gibt, sollte die Bundesregierung nicht nur für eine zügige Umsetzung des Urteils sorgen. Vielmehr ist die Regierung Merkel gut beraten, endlich klar Schiff zu machen. Nur mit der Öffnung der Ehe kann sie die jahrelang praktizierte Diskriminierung noch vor der Wahl reparieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates liegt bereits vor.

Der LSVD beglückwünscht an dieser Stelle besonders auch die Klageführenden Hasso Müller-Kittnau und Alexander Zinn sowie die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein und die Rechtsanwälte Dirk Siegfried und Lukas Kliem, die dieses zermürbende Verfahren seit mehr als sieben Jahren mit argumentativer Schärfe zum Erfolg geführt haben.

Die Entscheidung hat unmittelbare Wirkung: Allen Betroffenen raten wir daher, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen. Informationen und Musterbriefe gibt es beim LSVD: www.lsvd.de/recht/mustertexte.html

 

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