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Kristin Alheit im Bundesrat: Gleiche Rechte bei Adoption für Schwule und Lesben umsetzen – Vorstoß Schleswig-Holsteins im Bundesrat

BERLIN. Sozialministerin Kristin Alheit setzt sich heute (11.4.) im Bundesrat für gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei Adoptionen ein. Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit Sachsen-Anhalt im Bundesratsverfahren zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend Stellung bezogen. Der Bundesrat stimmt heute über diesen Vorstoß ab.

Alheit fordert von der Bundesregierung eine weitergehende Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht. Ziel ist, dass zukünftig auch gleichgeschlechtliche Paare zeitgleich gemeinsam ein Kind adoptieren können. Der jetzige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine so genannte Sukzessivadoption vor, wonach Lesben und Schwule ein Kind dann adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Der Schritt wird zwar grundsätzlich begrüßt, geht aus Sicht Schleswig-Holsteins aber nicht weit genug. Hintergrund ist unter anderem ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, dass eine größere Gleichbehandlung fordert.

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Bundesverfassungsgericht: Sukzessivadoption einfach erklärt

aktualisiert am 27.2.2013, mit herzlichem Dank an
Rechtsanwältin Dr. Rita Coenen für den Hinweis,
dass die neue Regelung ab sofort gilt!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (19. Februar 2013) verkündet:

“Der Ausschluss der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)”.

Die Ungleichbehandlung verletzt also das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig. Die Sukzessivadoption muss auch für Paare erlaubt sein, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, also für verpartnerte lesbische Paare oder verpartnerte schwule Paare.

Was ändert sich?

Wenn eine Partnerin Kinder adoptiert hat, darf ihre eingetragene Lebenspartnerin sie später auch adoptieren. Das gleiche gilt natürlich auch für verpartnerte Männerpaare. Der Fachbegriff dafür ist Sukzessivadoption, weil die Adoption nicht gleichzeitig, sondern nacheinander, schrittweise (“sukzessiv”) erfolgt. Bisher war die Sukzessivadoption für (lesbische und schwule) Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht erlaubt, sondern nur für (heterosexuelle) Ehepaare.

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