Länder wollen steuerrechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen

Gleichstellung bei der Einkommensteuer jetzt: LSVD SH und Manfred Bruns vom LSVD kommentieren den Bundesratsbeschluss vom 1. März 2013 

(01.03.2013) Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur einkommensteuerrechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe in den Bundestag einzubringen. Dazu erklären eine Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands Schleswig-Holstein und Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht mit der Ehe gleichgestellt werden. Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt, dass zu gleichen Pflichten für lesbische und schwule Paare auch gleiche Rechte gehören müssen. Der LSVD fordert den Bundestag dazu auf, diesen Gesetzentwurf anzunehmen und die steuerrechtliche Diskriminierung zu beenden.

Bereits beim Jahressteuergesetz hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass die Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren geboten ist. Laut einer dimap-Umfrage sind 70% der Bevölkerung dafür. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gegen das Grundgesetz verstößt. Wie oft müssen CDU und CSU noch gesagt bekommen, dass ihre Blockadepolitik auf Unverständnis trifft?

Öffnung der Ehe bleibt unser Ziel. Rund 180mal fügt allein dieser Gesetzentwurf in verschiedenen Gesetzen “Lebenspartner” oder “Lebenspartnerschaft” hinzu. Dieser Sonderweg ist bürokratisch, kompliziert und unnötig. Der Gesetzgeber könnte stattdessen die gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen aufgreifen und die Ehe durch eine Neufassung im Bürgerlichen Gesetzbuch öffnen. Eine einfache Mehrheit im Bundestag ist ausreichend.

Zum Hintergrund
Der Antrag wurde von den Ländern Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht. Über einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird der Bundesrat vermutlich am 22. März 2013 entscheiden.

Welche Bundesländer sich für die Öffnung der Ehe stark machen und welche Bundesländer auf Diskriminierung setzen finden Sie hier: lsvd-blog.de