Landesregierung setzt steuerliche Gleichstellung um

Bruno Schnabel, LSVD Schleswig-Holstein: Die Landesregierung steht an unserer Seite!

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich entschieden, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht zügig umzusetzen. Nachdem der Bundestag kurz vor der Sommerpause zwar die Gleichstellung dieser Paare mit den Ehepaaren beim Splitting-Verfahren beschlossen hatte, aber wesentliche Ausführungsbestimmungen unverändert gelassen hatte, waren die Finanzämter bislang nicht in der Lage, entsprechende Anträge abschließend zu bearbeiten.

Finanzministerin Monika Heinold hat diesen Zustand beendet, indem sie die Finanzämter angewiesen hat, die Zusammenveranlagungen von Lebenspartnern bereits jetzt durchzuführen, bzw. die für Ehegatten geltenden Regelungen des Einkommensteuergesetzes auch auf die Lebenspartnerschaften anzuwenden. Ebenso sollen die Finanzämter die anhängigen Einspruchsverfahren wieder aufnehmen, bzw. bislang zurückgestellte Veranlagungen fortführen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben mittlerweile ähnliche Regelungen erlassen.

Bruno Schnabel, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Schleswig-Holstein (LSVD):

“Wir haben in der Regierung unseres Bundeslandes einen verlässlichen Partner, der uns auf dem Weg zur Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen sehr unterstützt. Wenn auch die Bundesregierung sich dazu entscheiden könnte, Lesben und Schwule nicht weiter – zum Beispiel durch Verfahrenstricks – zu diskriminieren, würde dies nicht nur den Lesben und Schwulen nützen und das gesellschaftliche Klima verbessern, sondern auch den Finanzämtern völlig überflüssige Arbeiten ersparen.”